WINNER LKW Nutzfahrzeugbatterie 170Ah - 1100A/EN 12Volt High Performance und Zuverlässigkeit in gewohnter Qualität
Absolute Qualitätsbatterie! Spezielle Plattentechnik, qualitativ hochwertige Separatoren und eine ausgezeichnete Fertigungstechnik bedeuten Leistung und Zuverlässigkeit für den professionellen Einsatz. Ein Spitzenprodukt für anspruchsvolle Einsatzbedingungen. Diese Batterie verfügt über innovatives WINNER Know-how sowie eine entscheidende Portion Extra-Power in punkto Versorgungsleistung. Sie ist außerdem Wassersparend und sehr Wartungskomfortabel.
Batterieinformationen:
Abmessungen:
513mm x B:223mm x H:220mm
Spannung:
12V Stromstärke: 170Ah
Kälteprüfstrom (EN):
1100A
Polanordnung:
Pole Stirnseite
XXL Batteriefoto
Produktmerkmale:
· Robuste Starterbatterie für Nutzfahrzeuge
· Calcium/Calcium- Streckmetalltechnologie
· Heavy Duty Starterbatterie
· Minimierter Elektrolyt- und Wasserverbrauch
· 30% mehr Kaltstartleistung durch gedehnte Gitterplatten
· Geringe Selbstentladung
· Sehr Wartungskomfortabel
· Lange Lebensdauer
· Höchste Startkraft (1100A) auch bei sehr tiefen Temperaturen
· Volle Leistungs von – 42°C bis 60°C
· Konstante Startkraft über die gesamte Lebensdauer
· Rundpole an der Seite
· Umweltfreundlich frisch geladen und gefüllt
· Zwei integrierte, sehr stabile Tragegriffe
· Markenprodukt in Erstausrüsterqualität
· Absolute Zuverlässigkeit
· Sofort einsatzbereit
Batterieverordnung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle oder in einer kommunalen Sammelstelle vor Ort zurückgeben.
Wichtiger Hinweis nach BattV
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetztlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei WINNER Batterien oder den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde erfolgen.
Gemäß § 10 Batteriegesetz ist vom Verkäufer ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie vorhält. Sofern kein Pfand seitens des Verkäufers erhoben wird, da die Altbatterie fachgerecht entsorgt wurde oder ein Tausch Alt gegen Neu stattgefunden hat, ist dieser Betrag auch nicht vom Kaufpreis abzugsfähig.